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Ja, es ist möglich und legal, kosmetische und Körperpflegeprodukte zu verkaufen, die zum Abfüllen am Verkaufspunkt bestimmt sind. Dies ist von der Arzneimittelbehörde so vorgesehen und sie hat Anweisungen gegeben, wie dies sowohl für Hersteller als auch für Verkäufer durchzuführen ist. Dennoch können nicht alle Produkte auf diese Weise vertrieben werden.
Die Arzneimittelbehörde rät von der Portionierung von Produkten für Schleimhäute, empfindliche Bereiche und Produkten für Kinder unter 3 Jahren ab.
Abgesehen von diesen können die übrigen Produkte (Duschgeles, Shampoos, Masken, Spülungen, Kölnischwässer, Händedesinfektionsmittel ...) am Verkaufspunkt abgefüllt werden.
Natury liefert bereits werksverpackte Cremes und Körperlotionen zu Fabrikpreisen und liefert sie nicht als Massenware, da es sich um Formulierungen mit einem hohen Risiko einer mikrobiologischen Kontamination handelt.
Natur Als Unternehmen verfügt es über die Aktivitätslizenz als Kosmetikhersteller, die vom Gesundheitsministerium – der Spanischen Agentur für Arzneimittel und Medizinprodukte (AEMPS) – erteilt wird, welche als verantwortliche Erklärung für kosmetische Herstellungsaktivitäten bezeichnet wird und die korrekte Herstellung der Produkte gemäß den Guten Herstellungspraxen (GMP) garantiert.
Alle kosmetischen Produkte unterliegen der Europäischen Verordnung 1223/2009. Und konkret für die zum Umfüllen am Verkaufsort bestimmten Produkte hat die Spanische Agentur für Arzneimittel und Medizinprodukte (AEMPS) im vergangenen April 2021 eine Anweisung erlassen. Diese Anweisung wurde von der Gruppe für Kosmetikprodukte (PC) ausgearbeitet und vom Technischen Inspektionsausschuss (CTI) genehmigt.
Alle unsere Produkte sind beim Europäischen Portal für die Meldung von Kosmetikprodukten (CPNP) gemeldet.
Nein. Die Aufteilung am Verkaufspunkt ist eine Praxis, die unabhängig davon durchgeführt wird, ob das Produkt als natürlich gilt oder nicht.
Natury verfügt über Formulierungen, die derzeit hergestellt werden, und bietet zudem die Möglichkeit, nach Kundenwunsch zu formulieren. Diese letztere Möglichkeit beinhaltet einen Formulierungsentwicklungs- und -kostenprozess, der auf das Einkaufsvolumen aufgeteilt wird. Dadurch kann der Kunde über sein maßgeschneidertes Produkt verfügen.
Die Mindestbestellmenge für Gele und Shampoos beträgt 20-Liter-Kanister. Bei Haarmasken und Haarspülungen beträgt die Mindestbestellmenge je nach Produkt 6 bzw. 12 Flaschen.
Unser üblicher Lieferumfang sind 20-Liter-Kanister, die mit einem Dosierhahn versehen sind, oder Behälter mit mehr als 20 Litern auf Kundenwunsch. Wir bieten für unsere Großpackungen auch das Bag-in-Box-System an.
Alle von Natur bei der Formulierung ihrer Produkte sind biologisch abbaubar. Natur verwendet keine Produkte, die vom Wissenschaftlichen Ausschuss der Europäischen Kommission als toxisch eingestuft werden. Keines der servierten Produkte von Natur für die Portionierung bestimmt, enthält Parabene.
Die derzeit von Natur, obwohl sie einen hohen Anteil an Inhaltsstoffen natürlichen Ursprungs aufweisen (> 85 %), enthalten sie als Tensidbasis Natriumlaurethsulfat.
Dennoch, Natur Sie verfügt über Formulierungen auf Basis anderer Tenside natürlichen Ursprungs, die dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung stehen. Diese Formulierungen sind aufgrund der höheren Kosten der für ihre Herstellung benötigten Rohstoffe mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Ja, Ihnen wird die folgende Dokumentation zur Verfügung gestellt:
Produktdatenblatt
Sicherheitsdatenblatt (bei kosmetischen Produkten wenig hilfreich)
Produktzertifikat der Analyse
Mikrobiologische Produktanalyse
Falls irgendeine Art von Zertifikat erforderlich ist, wie zum Beispiel: ohne Parabene, ohne Silikone, ohne Sulfate, ohne Produkte tierischen Ursprungs...
Die Analysen werden von einem zugelassenen Labor des hergestellten/fertigen Produkts durchgeführt, das für das Abfüllen (den Hersteller) bestimmt ist. Die abfüllenden Betriebe und das Personal müssen die vom Hersteller bereitgestellten Anweisungen befolgen, die der Formulierung des Produkts und den Empfehlungen der AEMPS entsprechen.
Natürlich kann die vollständige Zutatenliste des Produkts bereitgestellt werden, zusätzlich dazu, dass sie auf der Etikettierung widergespiegelt wird.
Auf Wunsch des Kunden wird der % an Inhaltsstoffen natürlichen Ursprungs des Produkts gemäß ISO 16128 bereitgestellt.
Die von Natury verwendeten Farbstoffe sind für die Verwendung in der Lebensmittelindustrie geeignet.
Zuerst muss man berücksichtigen, dass eine mikrobiologische Kontrolle an der Abpackstelle (Geschäft) für jede Abpackung logistisch und wirtschaftlich völlig undurchführbar ist. Aus diesem Grund zieht die Arzneimittelbehörde dies nicht einmal in Betracht. Tatsächlich gibt es aufregulatorischer Ebene nicht eine einzige Erwähnung, die zu einer so exklusiven Kontrolle verpflichtet, da wir durch das Einfügen der (obligatorischen) Herstellungs-Chargennummer auf jeder Verpackung bereits die gesundheitlichen Anforderungen für deren Rückverfolgbarkeit erfüllen.
Reinigungsprodukte müssen über ein Analysezertifikat verfügen, das die Qualität des Produkts sicherstellt. Jedoch sprechen wir nicht mehr von einem mikrobiologischen Risiko, da es sich nicht um ein für den Kontakt mit der Haut bestimmtes Produkt handelt.
Diese sind sehr wohl verpflichtet, beim INTCF (Nationales Institut für Toxikologie) oder auf europäischer Ebene bei der ECHA (Europäische Chemikalienagentur) registriert zu sein.
Mittlerweile müssen auch auf europäischer Ebene Formelidentifikationscodes (UFI) vorhanden sein, wobei dieser auf dem Etikett des vom Kunden mitgenommenen abgefüllten Produkts stehen muss.
Unverzichtbar für die Rückverfolgbarkeit des Produkts im Falle einer Nebenwirkung.
Die von Natury gelieferten Produkte verfügen über keine Verpackungsrücknahme, da diese nicht für die Wiederverwendung, sondern für das Recycling bestimmt ist. Damit vermeiden wir eine Erhöhung des CO2-Fußabdrucks, da der Einsatz von Transportmitteln für die Rücknahme sowie von Chemikalien für die Reinigung und Sterilisierung diesen CO2-Fußabdruck und die Umweltbelastung stark erhöhen, was durch die Durchführung über das Grüner Punkt am nächsten.
Entschieden NEIN. Die Verordnung verbietet das Inverkehrbringen von kosmetischen Mitteln, deren Endformulierung Tierversuchen unterzogen worden ist, sowie das Inverkehrbringen von kosmetischen Mitteln, die Inhaltsstoffe oder Kombinationen von Inhaltsstoffen enthalten, die Tierversuchen unterzogen worden sind.»
Wir verfügen über eine Technik- und Qualitätsabteilung, die dem Kunden für jede Art von wissenschaftlicher und technischer Beratung zur Verfügung steht.
Darüber hinaus gehören wir zu STANPA (Spanischer Verband für Parfümerie und Kosmetik).
Unsere Produkte verfügen über ein PAO (Zeitraum nach dem Öffnen), das der Indikator für den Zeitraum nach Beginn der Portionierung ist, mit dem wir kontrollieren, bis zu welchem Datum das Produkt mikrobiologisch sicher ist (bis zu 12 Monate).
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